Satzung

 

 

§ 1 Name: Nordseeler, Sitz: St. Peter-Ording

 

 

§ 2 Gründungsdatum: 9.März 2008

 

§ 3 Vereinszweck

 

(1)   Förderung der Fankultur und Unterstützung des Hamburger Sport-Vereins.

 

(2)   Unterstützung der Fußball Jugendarbeit des TSV SPO.

 

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

1.) Mitglied werden kann jeder, der HSV-Fan oder Freund des Verein ist.

 

2.) Mitgliedschaften werden vom Vorstand nach schriftlichem Antrag vergeben. Sie werden beendet oder abgelehnt, z.B. wenn der Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht gezahlt wird.

 

 3.) Wir erwarten, wie auch in den Statuten des HSV festgelegt, ein angemessenes Verhalten gegenüber anderen Fans. Keine Randale!!!

 

4.) Kleidung, Caps usw. mit dem Nordseeler Logo dürfen weder an Nichtmitglieder verkauft, verliehen oder verschenkt werden. Das eigenmächtige Verwenden des Logos ist untersagt.

 

5.) Der Fanclub und der Vorstand schließen jegliche Haftung gegenüber Fanclub-Mitgliedern und Veranstaltungsteilnehmern aus.

 

6.) Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Jahresende beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber eines Vorstandsmitgliedes ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.

 

7.) Die Mitgliederversammlung muss im ersten Halbjahr des Jahres stattfinden

 

 

§ 5 Beiträge

 

 1.) Der Jahresbeitrag beträgt 10.- Euro pro Person/Jahr.

 2.) Der Familienbeitrag beträgt 15.-Euro/Jahr.

 3.) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind befreit.

 

Bei Eintritt nach dem 1.7. des Jahres beträgt der Beitrag die Hälfte.

(Satzungsänderung vom 27.11.08)

 

 

Der Beitrag ist vom Mitglied zu zahlen bis zum 31. Januar des Jahres. 

(Satzungsänderung vom 27.11.08)

 

Er wird verwendet, um den Beitrag beim HSV zu zahlen, für Jugendarbeit, Grillfeste und ähnliches.

 

 

 

§ 6 Fanclub Vorstand

 

(1) Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied  aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:

 

1. Dem ersten Vorsitzenden

2. Dem zweiten Vorsitzendem

3. Dem Kassenwart

4. Dem Jugendwart (seit 17.5.08)

5.Der Organisationsleiterin (seit 17.5.08)

 

 (2) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. (Satzungsänderung vom 23.5.09). Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied ab 18 Jahre.

 

(3) Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten. Die Mitglieder des

Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.

 

(4) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.

 

(5) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.

 

(6) Die Geschäftsordung vom 9.März 2008 ist Bestand der Satzung

 

 

Stand: 26.April 2008

Der Vorstand